
Gefördert wird die Umsetzung innovativer Modelle und Strategien von Verbünden, denen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ggf. Unternehmen angehören und die mit einem profilbildenden Entwicklungsschwerpunkt die Innovationsfähigkeit ihrer Region steigern.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft mit dem Programm "Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern" ostdeutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei, ihre spezifischen Stärken auszubauen. Durch Kooperationen untereinander sowie mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern sollen sie ihre forschungs- und innovationsstrategische Positionierung weiterentwickeln.
Ziel des Programms sind langfristig angelegte, strukturbildende Kooperationen. Diese sollen dazu beitragen, in den Neuen Ländern international sichtbare, themenorientierte und wettbewerbsfähige Forschungsstandorte zu etablieren.
Gefördert wird Grundlagenforschung mit internationaler Reputation bzw. anwendungsorientierte Forschung mit großem Markteintrittspotenzial. Viel Wert legt das BMBF auch auf eine gezielte Nachwuchsförderung und auf den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Das Auswahlverfahren im Überblick:
Länderinterne Vorauswahl
Jedes der Neuen Länder ermittelt bis zum 28. Februar 2009 in einem Auswahlverfahren vier Initiativen, die es dem BMBF zur Förderung vorschlägt.
Juryauswahl
Im zweiten Schritt bewertet eine unabhängige Jury aus externen Gutachtern die eingereichten Konzepte, sie gibt ihr Votum bis zum 15. Mai 2009 ab.
Förderung
Die Projekte werden fünf Jahre lang gefördert, je Initiative sollen Fördermittel von maximal 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
In der rechten Spalte finden Sie die Förderrichtlinien des Programms "Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern" und die Pressemitteilung zum Start der zweiten Förderrunde als Download.
[PDF - 47,1 kB]
(URL: http://www.unternehmen-region.de/_media/pm_20081217-223.pdf)
[PDF - 59,2 kB]
(URL: http://www.unternehmen-region.de/_media/80_prosin_Foerderrichtlinie_final.pdf)