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Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Die Bewerber müssen ein Verbundkonzept einreichen. Der Projektträger bewertet das eingegangene Verbundkonzept vor und gibt dies dem BMBF zur Kenntnis. Wenn das BMBF die sich bewerbende Initiative im Sinne der Programmziele als erfolgversprechend einstuft, werden die Interessenten aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Diese werden dann zusammen mit dem Verbundkonzept drei externen Fachgutachtern zur Stellungnahme geschickt. Grundlage der Bewertung sind die in den Förderrichtlinien angegebenen Kriterien. Auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahmen der Experten erfolgen die Förderentscheidungen durch das BMBF. Die Förderung einer Initiative ist auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Eine positive Förderentscheidung im Rahmen des Moduls WK Potenzial bedeutet keine Vorentscheidung für eine Förderung im Rahmen der Maßnahme Innovative regionale Wachstumskerne.
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Hier finden Sie eine Übersicht der WK-Potenzial-Initiativen. Weitere Informationen zum Programm WK Potenzial stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
[PDF - 327,5 kB]

(URL: http://www.unternehmen-region.de/_media/bmbf_WK-Potenzial-Flyer_web.pdf)
[JPG - 51,3 kB]
(URL: http://www.unternehmen-region.de/_media/bmbf_WK-Potenzial-Grafiken1.jpg)
(URL: http://www.unternehmen-region.de/de/4498.php)
(URL: http://www.unternehmen-region.de/de/3508.php)