Programm

Auswahl und Förderung

Zuwendungszweck

Mit der BMBF-Initiative "Innovationsforen" wird das Ziel verfolgt, innovative Netzwerke in den Neuen Ländern, die sich in einer frühen Phase ihrer Entwicklung befinden, bei der Nutzung und Weiterentwicklung ihrer Innovationspotenziale, Innovationskompetenzen und Kooperationsfähigkeit zu unterstützen. Dadurch soll zu einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Beschäftigungssituation beigetragen werden.

Bei der Durchführung von Innovationsforen sollen u.a

  • innovative Leistungen präsentiert, verglichen und über die interregionale Zusammenarbeit optimiert werden;
  • Nutzer und Anwender gleichermaßen eingebunden werden, um eine wirtschaftliche Umsetzung von FuE-Ergebnissen voran zu bringen;
  • nachhaltige Formen von Kooperationsnetzwerken entwickelt werden, die mit der Erarbeitung eines Innovationskonzeptes Perspektiven der weiteren Zusammenarbeit aufzeigen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt für die Förderung der Durchführung der Innovationsforen sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in den Neuen Ländern.

Besonders erwünscht sind Antragsteller aus dem Kreis der Wirtschaft oder Wissenschaft. Für die Durchführung von Innovationsforen ist das Zusammenwirken vieler Innovationsträger aus dem Bildungs-, Forschungs-, Finanz- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der Politik, der öffentlichen Verwaltung und weiteren intermediären Einrichtungen erforderlich.

Die Ausrichter der Innovationsforen müssen über folgende Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen:

  • Organisationskompetenz, 
  • gute Kenntnisse im ausgewählten Innovationsfeld,
  • Erfahrungen im Innovationsmanagement,
  • Erfahrungen im Projektmanagement marktnaher Aktivitäten, 
  • Regionale und überregionale Kontakte zu Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen Kooperationspartnern.

Zuwendungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Netzwerke aus den Neuen Ländern, die über ein erkennbares Innovationspotenzial verfügen und im Rahmen ihres innovativen Ansatzes Bedarf an weitergehender Forschung und Entwicklung haben.

Zwischen bereits bestehenden Lösungen und künftigen Innovationen soll ein qualitativer Sprung angestrebt werden. Dies kann sich auf Produkt- und Dienstleistungsinnovationen beziehen, aber auch auf die Organisationsentwicklung der beteiligten Partner.

Erwartet wird eine hinreichende Konkretisierung und Fokussierung auf ein starkes Innovationsfeld, auf entsprechende Anwendungsbezüge und auf ein regionales Profil. Zielsetzung und Umfang des Vorhabens müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Ressourcen des Antragstellers (Zeit, Finanzmittel, Kompetenzen) stehen, so dass mit einer erfolgreichen Abwicklung des Vorhabens gerechnet werden kann.

Durch das Innovationsforum soll eine klare inhaltliche Fokussierung für das Netzwerk entwickelt werden. Damit wird ein dauerhaft tragfähiges wissensrelevantes und marktorientiertes Bündnis initiiert, das über die Entwicklung neuer Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen Kompetenz und Marktpotenziale der jeweiligen Region stärkt.

Das Vorhaben muss die Bundesförderung zwingend erfordern und eine überregionale Bedeutung haben.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF abrechenbaren Ausgaben. Ausgeschlossen hiervon sind Ausgaben für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Die Laufzeit der Förderung einer Initiative beträgt 6 Monate ab Bewilligung.

Vorhaben zur Durchführung eines Innovationsforums können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als Euro 85.000 (Höchstbetrag) gefördert werden.

Im Falle von Initiativen bzw. Netzwerken, die bereits eine Förderung zur Netzwerkbildung, zur thematischen Vorbereitung und zu Organisation und Management im betreffenden Innovationsfeld im Rahmen der BMBF-Initiative "Unternehmen Region" oder anderer Bundesprogramme erhalten haben, gilt eine Förderung von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Höchstbetrag von bis zu Euro 40.000.

Eine Kumulation der gewährten Mittel mit Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet. Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Verfahren

In einem mehrstufigen Verfahren werden Vorhaben ausgewählt, die zur Antragstellung zugelassen werden. Die Projektskizzen bestehen aus dem ausgefüllten Easy-Formular und der maximal 6-seitigen Vorhabensbeschreibung. Die Vordrucke für Projektskizzen können unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy heruntergeladen und zur Erfassung per Mail (reg-in@dlr.de) oder Diskette an den Projektträger DLR/Reg-In übermittelt werden.

Interessierte Netzwerke können sich vom Projektträger zu den Anforderungen und Regularien des Programms "Innovationsforen" beraten lassen

Zu den Fördergrundsätzen "Innovationsforen" geht es hier.


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Aktuell

11.01.2012

Auswahlverfahren 20. Runde Innovationsforen
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Dokumente

Ansprechpartner

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

    • Referat 114 "Regionale Innovationsinitiativen; Neue Länder"
    • Hannoversche Straße 28-30
    • 10115 Berlin
    • Telefonnummer: (030) 1857 - 52 73
    • Faxnummer: (030) 1857 - 8 52 73
    • E-Mail-Adresse: Gudrun.Kurek@bmbf.bund.de
    • Homepage: http://www.bmbf.de
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) DLR - Projektträger des BMBF

    • Regionale Innovationsinitiativen - Neue Länder (REG-IN)
    • Rosa-Luxemburg-Straße 2
    • 10178 Berlin
    • Telefonnummer: (0 30) 67 055 - 481
    • Faxnummer: (0 30) 67 055 - 499
    • E-Mail-Adresse: Reg-In@dlr.de
    • Homepage: http://www.pt-dlr.de